– Als Eigentümer wollen Sie sich gut vorbereitet z. B. mit ihrer
Malerfirma abstimmen. Sie haben schon konkrete Vorstellungen vom künftigen
Aussehen Ihres Objekts. Doch Sie sind sich vielleicht noch nicht sicher
genug.
– Oder Sie als Generalunternehmer, Architekturbüro oder Malerfirma nehmen an einer Ausschreibung teil und wollen die Nase vorn haben. – Oder Sie als Stadtbildpfleger müssen den Verwaltungsausschuß von der Notwendigkeit der farblichen Neugestaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes überzeugen. Was auch immer: Es sollte fachmännisch entschieden werden. Und die Entscheidung wird leichter, wenn alle Beteiligten wissen, wie es aussieht, wenn es fertig ist. Als freiberuflicher Diplom-Farbdesigner (FH) AGD unterstütze ich Sie bei Ihrer Entscheidung. |
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